Datum
Kommentare 0

Seit HTML 4 der 1990er Jahre hat sich vieles verbessert. Unter anderem auch die Darstellung von Bildunterschriften. Es braucht keine mehr oder weniger umständliche Definitionen als CSS, sondern etwas mehr Struktur; hier ein Beispiel als Screenshot:

[ Bild kann nicht angezeigt werden]
Bild in HTML mit Bildunterschrift einbinden

BTW, ich pflege als alt-Text „[ Bild kann nicht engezeigt werden]“ einzutragen, weil das der Text ist, den die Website ausgibt, wenn die eigentliche Bilddatei aus irgend welchen technischen Gründen nicht angezeigt werden kann. Meist wird das alt-Atribut nicht angegeben oder ganz weg gelassen. Dies ist aber regelwidrig und führt dazu, dass ein Validator dies moniert.

Wer allerdings, wie ich in meinem Blog, fertige Software benutzt (in diesem Fall Textpattern), hat, wenn er sein Template nicht selber bastelt, wenig Einfluss darauf, ob der HTML-Code schlussendlich fehlerfrei ist. Meiner ist es trotz ausgefüllten alt-Tags nicht, weil eine Menge anderer Fehler drin stecken, die aber im Blog-Betrieb nicht auffallen. Die allermeisten Seiten im Web sind in diesem Sinne fehlerhaft kodiert.

Auf fehlerfreies HTML-Markup legen anscheinend nur noch Puristen Wert, die ihre Seiten vollständig selber coden. Ich hatte das früher auch gemacht, musste aber rasch feststellen, dass man keine groben Fehler zu machen braucht, um den Code zu verhunzen. Der allgemeine Trend ist pragmatischerweise der, dies zu vernachlässigen. Trotz alledem finde ich es sinnvoll, das alt-Tag zu setzen, weil der Leser erfährt, dass ein Bild, auf das eventuell Bezug genommen wird, nicht angezeigt worden ist.

Ein Beispiel:

[ Bild kann nicht angezeigt werden ]
Bild in HTML mit Bildunterschrift einbinden

Hier habe ich einen Dateinamen angegeben, der hier nicht existiert.

Autor
Kategorien Tipps und Tricks, HTML

Datum
Kommentare 0

Es ist immer wieder ärgerlich, wenn man das große „O“ nicht von einer Null unterscheiden kann. Die Null ist in der Regel an den Seiten schlanker (O0), aber das kann man nicht immer gut erkennen. Ich möchte deshalb für solche und ähnliche Zwecke die Verwendung der Schrift „Consolas“, die unter aktuellen Windows-Systemen verfügbar sein sollte, empfehlen:

[ Grafik kann nicht angezeigt werden]
0-Darstellung im Vergleich: kleines- und großes O und die Null

Unter Consolas ist in meinen Augen die als slashed zero (Wikipedia) dargestellte Null am besten zu erkennen. Bei Consolas handelt es sich um eine Monospace-Schrift wie z.B. Courier. Das heißt, alle Buchstaben haben die selbe Breite. Sie eignet sich zum Verfassen langer Texte eher weniger.

Autor
Kategorien Tipps und Tricks, Technisches

Datum
Kommentare 0

Wer seine Drohne starten will, möchte nicht erste einen Tag Vorlauf einplanen müssen. Warum DJI seine Akkuladegeräte grundsätzlich so konzipiert, dass diese nacheinander geladen werden, wird mir ein Rätsel bleiben; das war schon bei der DJI Mini 1 so. Aktuell habe ich mir eine Drohne mit 3 Akkus gekauft und nach sage und schreibe 5 Stunden (!!!) waren alle Akkus geladen. Einen davon hatte ich direkt in der Drohne geladen, was das serielle Laden auf 2 Akkus reduziert. Solche Ladezeiten sind eine Zumutung, das muss doch schneller möglich sein.

Nun gibt es Dritthersteller, die Ladegeräte zum parallelen Laden anbieten. Doch Augen auf! Nicht gleich zuschlagen! Der Hohe Preis von 70 € oder mehr (je nach Anbieter) für so ein Ladegerät (siehe Beitragsbild) ließ mich sowieso hadern. Trotz guter Bewertungen. Solche sind nicht selten gekauft und somit nicht grundsätzlich verlässlich. Die Bewertung von Andreas D. brachte mich auf die richtige Spur, denn darin hieß es: „Hab mir den gekauft, da ich hoffte, damt die Akkus parallel schneller laden zu können […]“. Das war nicht möglich, weil parallel mit 15 W geladen wird. Mit dem originalen, mit der Drohne gelieferten Ladegerät wird aber mit 35 W nacheinander geladen, was unterm Strich beim Laden von 2 Akkus, auf dasselbe hinausläuft und keinen zeitlichen Gewinn bringt. Der hohe Kaufpreis für so ein schwaches Parralel-Ladegerät wäre also ziemlich sicher rausgeschmissenes Geld.

Die Ladeleistung ist der entscheidende Aspekt. DJI gibt an, dass ein Ladegerät das USB PD-Schnellladeprotokoll (PD = Power Delivery) unterstützen sollte. Hierzu steht bei dem im Beitragsfoto gezeigten Ladegerät nichts. Auf der Webseite der Firma Anker kann man lesen, dass mit dem PD-Schnellladeprotokoll in der aktuellen Version 3.1 mit bis zu 240 W geladen werden kann – theoretisch; es kommt natürlich auf die Eigenschaften des konkreten Akkus an. Das Schnellladegerät von DJI liefert 65 W.

Was brauchen wir also zum Laden? Ein Ladegerät, welches das PD-Schnellladeprotokoll bei 65 W liefert. DJI empfiehlt natürlich die überteuerten DJI-Ladegeräte; das Schnellladegerät kostet ca. 60 € (Stand heute bei Idealo; UVP von DJI sogar 79 €) und unterscheidet sich kaum von einem gewöhnlichen USB-Ladegerät mit Steckernetzteil und USB C-Kabel, wie man sie anderswo für rund 25 € bekommen kann (65 W mit PD).

[Bild kann nicht angezeigt werden]

Das hier abgebildete Produkt kostet bei Amazon knapp 35 € und hat zwei PD-Ladeports zu je 65 W. Das wird den Ladevorgang mehr boosten als das überteuerte und schwachbrüstige Model für den doppelten Preis. Es gibt verschiedene ähnliche Produkte in unterschiedlichen Bauformen.

Tatsächlich reicht das oben gezeigte Ladegerät, das ich mir gekauft habe, um benutzte Akkus binnen kurzer Zeit wieder zu laden. Für die RC-Fernsteuerung ist ein Schnellladeport nicht notwendig. Somit reicht das gezeigte Modell vollkommen aus.

Besondere Features, wie 60 % Laden für Langzeitlagerung wird auf der DJI-Seite nicht thematisiert. Dort steht nur, dass man die Akkus nicht dauerhaft tiefenentladen soll und dass man sie, wenn man sie längere Zeit nicht benutzt hatte, vor erneutem Betrieb nochmal laden sol. Das hätte wohl jeder auch ohne Anleitung exakt so gehandhabt.

Weiterführende Links
  • Wissenswertes zum PD-Protokoll bei Firma Hama

Autor
Kategorien Technisches, Ratgeber

Datum
Kommentare 0

Der Umgang mit meinen Daten war schon sehr ärgerlich (Siehe Artikel „Paypal verschickt ohne Not persönliche Daten unverschlüsselt“). Jetzt habe ich bei einen Dritthändler etwas bestellt und, weils praktisch ist, über Paypal bezahlt. Dann muss ich beim Händler nicht so viele persönlichen Angaben machen.

Als ich die Bestellbestätigung des Händlers herhielt, waren als Rechnungs- und Lieferadresse meine veraltete Adresse eingetragen, die Paypal, als ich meine neue Adresse eintrug, hätte löschen müssen. Das ist alles sehr ärgerlich und intransparent.

Man kann bei Paypal auch Probleme melden, aber nur solche, die sie auflisten. Dass Paypal Privasphäre nicht respektiert und Daten verwendet, die die Firma gar nicht mehr besitzen darf, gibt es als zu meldendes Problem natürlich nicht. Auch das mögliche Problem, dass Paypal falsche Daten übermittelt, gibt es dort nicht.

Darum habe ich das Paypal-Konto nun konsequenterweise gelöscht; wohl wissend, dass sie meine Daten (E-Mailadressen, Kontodaten und ausgeforschtes Konsumverhalten usw.) natürlich nicht löschen werden. Wie ich künftig online bezahle, muss ich mir nun noch überlegen. So schön einfach, wie mit Paypal wird es nicht mehr sein. Mal sehen. Ich war 19 Jahre lang Paypal-Kunde.

Autor

Datum
Kommentare 0

Als ich mal kurzfristig einen neuen Speicherstick benötigte, kaufte ich, trotz schlechter Erfahrungen einen Store.it-Stick (Hausmarke der Drogerie-Kette Rossmann). Er sah solide aus wie ein bauartähnlicher den ich von SanDisk besitze. Also kaufte ich ihn und klippe ihn an mein Schlüsselbund zu dem von SanDisk.

Eines Tages, als ich mein Schlüsselbund zum Aufschließen der Haustür aus der Tasche nahm, bemerkte ich, dass neben mir etwas zu Boden fiel. Es war der Stick, der aus seiner Halterung gerutscht war – das ist mir bei meinem SanDisk-Stick nie passiert. Von da an fristete der Stick sein „Leben“ auf dem Schreibtisch, um Bilder vom Smartphone auf den PC zu übertragen.

Bis gestern. Da wurde von Windows moniert, dass der Stick mehr Spannung benötige, als er von der USB-Schnittstelle bekäme. Formatieren konnte ich ihn auch nicht (siehe Artikel über USB-Datenträger), weil er nicht mehr richtig erkannt wurde. Alle Daten futsch (zum Glück war nichts wichtiges drauf).

Ein weiteres Speicher-Medium der Marke Store.it werde ich nicht erwerben.

Das wäre eigentlich ein Grarantiefall, aber wer hebt alle Kaufbelege für so einen Kleinkram, den man nebenbei beim Einkaufen mitnimmt, auf?

Autor
Kategorien Warenurteil, Technisches